Rezeptwunsch aufgeben
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
mit dem 01.01.2024 tritt im Rahmen der Digitalisierung die Verordnung von Medikamenten auf einem elektronischen Rezept (e-Rezept) in Kraft. Ausgenommen vom e-Rezept sind Rezepte für den Heilmittelbedarf, Rezepte im Rahmen der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV), Betäubungsmittelrezepte, Privatrezepte und grüne Rezepte für frei verkäufliche Medikamente (OTC).
Für die Ausstellung eines e-Rezeptes Hierfür benötigen wir VOR der Ausstellung Ihre Versichertenkarte.
Bitte beachten Sie, dass Rezepte mit dem Vorlauf von 24h bestellt werden können und am folgenden Werktag mit der Versichertenkarte in der Apotheke Ihrer Wahl abgerufen werden können.
Wenn die Medikamentenbestellung über den Pflegedienst oder über ein Pflegeheim erfolgt, teilen Sie uns bitte vorab die jeweils beliefernde Apotheke mit, um den Barcode zum Rezept übermitteln zu können.
Bitte geben Sie bei der Bestellung den Medikamentenamen, die Wirkstärke und die Packungsgröße an.. Sollten Sie ein Medikament erstmalig bestellen, wird der Arzt Rücksprache mit Ihnen halten. Bestellte Rezepte werden nach der Sprechstunde bearbeitet und können am folgenden Werktag zu den Praxisöffnungszeiten abgeholt werden. (Beispiel: Montag 22.00 Uhr Bestellung bedeutet: Dienstag Mittag Bearbeitung, wird dann dem Arzt vorgelegt, Abholung am Mittwoch möglich).